
Gesetz vom 24. 7. 1917 (RGBl. Nummer 307), mit dem die Regierung ermächtigt wurde, während der Dauer des 1. Weltkriegs notwendige Verfügungen für die Funktionsfähigkeit der Wirtschaft und für die Versorgung der Bevölkerung zu treffen. Es wurde in die Republik übernommen und war nach der Ausschaltung des Parlaments im März 1933 bis zur V...
Gefunden auf
https://austria-forum.org//af/AEIOU/Kriegswirtschaftliches_Erm%C3%A4chtigun
Keine exakte Übereinkunft gefunden.