
Als Kreispräsident wird in Schleswig-Holstein der ehrenamtliche Vorsitzende des Kreistages bezeichnet. Diese Bezeichnung wurde durch die Schleswig-Holsteinische Kreisordnung vom 1. April 1950 eingeführt. Seit der Einführung von Kreisen aufgrund der preußischen Annexion Schleswig-Holsteins 1867 war zunächst (bis 1945) der hauptamtliche Landrat...
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