Kreisnachgeordnete Bedeutung

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Kreisnachgeordnete

Kreisnachgeordnete Logo #40138[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Kreisnachgeordnete, des -n, plur. die -n, eben daselbst, derjenige, welcher in Abwesenheit des Kreisobersten dessen Stelle vertritt.
Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009132_6_2_2399
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