
Als Unabhängige werden Abgeordnete eines Parlaments bezeichnet, die keiner politischen Partei angehören oder ohne Unterstützung einer Parlamentspartei gewählt wurden. Unabhängige Kandidaten und Parlamentarier haben besondere Bedeutung in Ländern, wo keine Parteien zugelassen sind oder wo von Regierungsseite Druck auf die Kandidatenlisten aus...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Unabhängige
(parteilose) Bei Bundestagswahlen (und einigen Landtagswahlen) können auch keiner Partei angehörende Personen in einem Wahlkreis kandidieren.
Gefunden auf
https://www.wahlrecht.de/lexikon/index.html
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