
Kanzleisprachen, Formen der deutschen Sprache in der öffentlichen Verwaltung, seit dem 13. Jahrhundert besonders in Urkunden und Rechtsvorschriften belegt. Die Kanzleisprache hatten maßgeblichen Einfluss auf das Mitteldeutsche, das zur Grundlage der deutschen Schriftsprache wurde.
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Kanzleisprachen (mhd. kanzelie; v. lat. cancellus = trennende Einzäunung, Schranke [zwischen Gericht und Umstand]). Bis in die erste Hälfte des 13. Jh. wurden Urkunden, Akten und Rechtsvorschriften fast ausschließlich in Latein abgefasst; Stil und Form der Dokumente unterlagen während dieser Zeit we...
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