Wegnahme Ergebnisse

Suchen

Wegnahme

Wegnahme Logo #42000 Wegnahme bezeichnet im deutschen Strafrecht die Aufhebung fremden und Begründung neuen, nicht notwendigerweise tätereigenen, Gewahrsams an einer Sache durch Bruch. Wegnahme ist ein Merkmal der Tatbestände des Diebstahls (§ 242 StGB), des Raubes (§ 249 StGB) und der Pfandkehr (§ 289 StGB). Die Wegnahme besteht aus drei Elementen: == Gewahrsam...
Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Wegnahme

Wegnahme

Wegnahme Logo #42834Mit Wegnahme wird der Bruch fremden Gewahrsams gegen den Willen des Berechtigten (mögl. Einverständnis des Berechtigten berücksichtigen) und die Begründung neuen, nicht notwendigerweise eigenen, Gewahrsams bezeichnet (RGSt 5, 222, 233).
Gefunden auf https://www.lexexakt.de/glossar/wegnahme.php
Keine exakte Übereinkunft gefunden.