
Das Kanzlerprinzip ist ein Regierungsgrundsatz in der Bundesrepublik Deutschland. Nach Art. 65 S. 1 des Grundgesetzes bestimmt der Bundeskanzler „die Richtlinien der Politik und trägt dafür die Verantwortung” (Richtlinienkompetenz). Das Kanzlerprinzip kann zu Konflikten innerhalb des Kabinetts führen, wenn der Kanzler eine Einzelfrage zur
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https://de.wikipedia.org/wiki/Kanzlerprinzip

K. bezeichnet ein System der Verantwortungsverteilung zwischen dem Regierungschef und den übrigen Regierungsmitgliedern, die dem Kanzler eine eindeutige Vorrangstellung einräumt (z.B. in D durch die Richtlinienkompetenz des Kanzlers nach Art. 65 GG).
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https://www.bpb.de/nachschlagen/lexika/

Richtlinienkompetenz
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42343

Siehe unter Regierungsprinzipien.
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https://www.lexexakt.de/glossar/kanzlerprinzip.php
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