[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Kreisbothe, des -n, plur. die -n, in denjenigen Deutschen Provinzen, welche wiederum in Kreise abgetheilet werden, ein Bothe, welcher die Kreisangelegenheiten den Insassen eines Kreises bekannt macht. Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009132_6_2_2376