
Wertmäßiger Anteil des Beteiligungsbuchwertes einer direkten Obereinheit, welcher entsprechend ihrem Kreisanteil auf den Konsolidierungskreis entfällt. Die Berechnung von Kreisbeteiligungen ist Charakteristikum der Simultankonsolidierung mit Kreisanteilen und Voraussetzung für eine korrekte Ermittlung der Minderheitenanteile.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/40102
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