
Die Krankenhaustagegeldversicherung sieht 'Extra-Bargeld' bei medizinisch notwendiger klinisch-stationärer Behandlung vor. Die Leistungen werden, im Gegensatz zu der Krankheitskostenversicherung, ohne Kostennachweis gezahlt †“ also auch aufgrund einer Bescheinigung des Krankenhauses über die Aufentha...
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