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Immobilien Logo #42065sind unbewegliche Vermögensgegenstände, also Grundstücke bzw. die mit ihnen fest verbundenen Bauten. Gegensatz: Mobilien, d.h. bewegliche Sachen jeder Art.
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42065

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Immobilien Logo #42083Werden Immobilien zur Erzielung von Einkünften genutzt, können sich steuerliche Vorteile ergeben. Das Kriterium 'Erzielung von Einkünften' liegt vor, wenn die Immobilie vermietet oder zu beruflichen Zwecken genutzt wird. Zwar werden einerseits steuerpflichtige Einkünfte...
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42083

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Immobilien Logo #42133Der Oberbegriff für alle unbeweglichen Sachen wird als Immobilien bezeichnet. Da diese (z.B. Häuser, Gebäude, Grundstücke) nicht von einer Geldentwertung betroffen sind, sind diese besonders interessant für Kapitalanlagen. Ziel ist es, hohe Mieterträge und eine hohe Wertsteigerung zu erzielen. Die B...
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42133

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Immobilien Logo #42134Immobilien: Im Schiffsregister eingetragene Schiffe rechtlich weitgehend Grundstücken gleichgestellt Immobili
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Immobilien Logo #42219Der Oberbegriff für alle unbeweglichen Sachen wird als Immobilien bezeichnet. Da diese (z.B. Häuser, Gebäude, Grundstücke) nicht von einer Geldentwertung betroffen sind, sind diese besonders interessant für Kapitalanlagen.
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42219

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Immobilien Logo #42242Immobilien sind alle nicht beweglichen Wirtschaftsgüter. Dazu zählen Häuser, Wohnungen und Grundstücke. Besitzt ein Unternehmen Immobilien, sind diese in der Bilanz unter dem Posten `Grundstücke und Gebäude†œ auszuweisen.
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Immobilien Logo #42641Als Immobilien bezeichnet man Grundstücke inklusive der sich darauf befindlichen Gebäuden. Dabei kann es sich um ein Einfamilienhaus, ein Zweifamilien, oder ein Mehrfamilienhaus, eine Villa oder um ein Geschäfts- oder ein Fabrikgebäude handeln. Immobilien sind unter juristischen Gesichtspunkten so genannte `unbewegliche Güter†œ. Will an Eig...
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42641

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Immobilien Logo #42050Alle unbeweglichen, also nicht mobilen Wertanlagen und Güter wie Grundstücke oder Häuser. Bewegliche Anlagegüter dagegen bezeichnet man als Mobilien. ! Weiterführende Informationen: Interne Verlinkungen: Mobilien(http://www.ihre-vorsorge.de/Lexikon-Mobilien.html)
Gefunden auf https://www.ihre-vorsorge.de/Lexikon-Immobilien.html

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Immobilien Logo #42338Unter Immobilien versteht man bebaute und unbebaute Grundstücke jeglicher Art. Es wird wie folgt unterschieden: Grund und Boden: Rohbauland, Bauerwartungsland, baureifes Land Wohnimmobilien: selbstgenutzter oder fremdgenutzter Wohnraum Gewerbeimmobilien: Geschäftsgrundstücke, Gewerbegrundstücke, Handelsimmobilien, Beherbergungsi...
Gefunden auf https://www.immobilien-begriffe.de/immobilien.htm

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Immobilien Logo #42834Mit Immobilien werden die nichtbeweglichen Sachen bezeichnet. D.h. Grundstücke und Häuser. Entsprechend ist das Immobilarsachenrecht, das Sachenrecht der unbeweglichen Sachen.
Gefunden auf https://www.lexexakt.de/glossar/immobilien.php

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Immobilien Logo #42709(Börse & Finanzen) Immobilien ist der Oberbegriff für alle unbeweglichen Sachen. Da diese (z.B. Gebäude, Häuser, Grundstücke) nicht von einer Inflationbetroffen sind, sind diese besonders interessant für Kapitalanlagen. © Deutsches Derivate Institut
Gefunden auf https://www.onpulson.de/lexikon/2134/immobilien/

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Immobilien Logo #42295Immobilien (lat. immobiles res, Immobiliarvermögen), "unbewegliche" Sachen, im Gegensatz zu den Mobilien (mobiles res), beweglichen Sachen. Zu den I. gehört vorzüglich der Grund und Boden (Liegenschaften, Güter) und alles, was sich unter oder über der Erdoberfläche zu einem dauernden Zweck als integrierender Bestandteil des Bodens b...
Gefunden auf https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

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Immobilien Logo #42871unbewegliche Sachen; im Recht Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte (z. B. Erbbaurecht, Erbpachtrecht, Bergwerkseigentum). Die Übertragung des Eigentums an Immobilien und die Belastung von Immobilien bedarf der Eintragung in das Grundbuch.
Gefunden auf https://www.wissen.de//lexikon/immobilien
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