
sind unbewegliche Vermögensgegenstände, also Grundstücke bzw. die mit ihnen fest verbundenen Bauten. Gegensatz: Mobilien, d.h. bewegliche Sachen jeder Art.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42065

Werden Immobilien zur Erzielung von Einkünften genutzt, können sich steuerliche Vorteile ergeben. Das Kriterium 'Erzielung von Einkünften' liegt vor, wenn die Immobilie vermietet oder zu beruflichen Zwecken genutzt wird. Zwar werden einerseits steuerpflichtige Einkünfte...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42083

Der Oberbegriff für alle unbeweglichen Sachen wird als Immobilien bezeichnet. Da diese (z.B. Häuser, Gebäude, Grundstücke) nicht von einer Geldentwertung betroffen sind, sind diese besonders interessant für Kapitalanlagen. Ziel ist es, hohe Mieterträge und eine hohe Wertsteigerung zu erzielen. Die B...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42133

Immobilien: Im Schiffsregister eingetragene Schiffe rechtlich weitgehend Grundstücken gleichgestellt Immobili
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Der Oberbegriff für alle unbeweglichen Sachen wird als Immobilien bezeichnet. Da diese (z.B. Häuser, Gebäude, Grundstücke) nicht von einer Geldentwertung betroffen sind, sind diese besonders interessant für Kapitalanlagen.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42219

Immobilien sind alle nicht beweglichen Wirtschaftsgüter. Dazu zählen Häuser, Wohnungen und Grundstücke. Besitzt ein Unternehmen Immobilien, sind diese in der Bilanz unter dem Posten `Grundstücke und Gebäude†œ auszuweisen.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42242

Als Immobilien bezeichnet man Grundstücke inklusive der sich darauf befindlichen Gebäuden. Dabei kann es sich um ein Einfamilienhaus, ein Zweifamilien, oder ein Mehrfamilienhaus, eine Villa oder um ein Geschäfts- oder ein Fabrikgebäude handeln. Immobilien sind unter juristischen Gesichtspunkten so genannte `unbewegliche Güter†œ. Will an Eig...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42641

Alle unbeweglichen, also nicht mobilen Wertanlagen und Güter wie Grundstücke oder Häuser. Bewegliche Anlagegüter dagegen bezeichnet man als Mobilien. ! Weiterführende Informationen: Interne Verlinkungen: Mobilien(http://www.ihre-vorsorge.de/Lexikon-Mobilien.html)
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https://www.ihre-vorsorge.de/Lexikon-Immobilien.html

Unter
Immobilien versteht man bebaute und unbebaute Grundstücke jeglicher Art. Es wird wie folgt unterschieden: Grund und Boden: Rohbauland, Bauerwartungsland, baureifes Land Wohnimmobilien: selbstgenutzter oder fremdgenutzter Wohnraum Gewerbeimmobilien: Geschäftsgrundstücke, Gewerbegrundstücke, Handelsimmobilien, Beherbergungsi...
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https://www.immobilien-begriffe.de/immobilien.htm

Mit Immobilien werden die nichtbeweglichen Sachen bezeichnet. D.h. Grundstücke und Häuser. Entsprechend ist das Immobilarsachenrecht, das Sachenrecht der unbeweglichen Sachen.
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https://www.lexexakt.de/glossar/immobilien.php
(Börse & Finanzen) Immobilien ist der Oberbegriff für alle unbeweglichen Sachen. Da diese (z.B. Gebäude, Häuser, Grundstücke) nicht von einer Inflationbetroffen sind, sind diese besonders interessant für Kapitalanlagen. © Deutsches Derivate Institut
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https://www.onpulson.de/lexikon/2134/immobilien/

Immobilien (lat. immobiles res, Immobiliarvermögen), "unbewegliche" Sachen, im Gegensatz zu den Mobilien (mobiles res), beweglichen Sachen. Zu den I. gehört vorzüglich der Grund und Boden (Liegenschaften, Güter) und alles, was sich unter oder über der Erdoberfläche zu einem dauernden Zweck als integrierender Bestandteil des Bodens b...
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

unbewegliche Sachen; im Recht Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte (z. B. Erbbaurecht, Erbpachtrecht, Bergwerkseigentum). Die Übertragung des Eigentums an Immobilien und die Belastung von Immobilien bedarf der Eintragung in das Grundbuch.
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https://www.wissen.de//lexikon/immobilien
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