
Exspektanz ist ein Begriff aus der Rechtssprache und bedeutet tatsächliche Anwartschaft, also bloß faktische Aussichten auf zukünftige Mehrung des Vermögens, die sich allerdings noch nicht in einem Anwartschaftsrecht verdichtet haben. Exspektanzen zählen aber nach herrschender Meinung nur dann zum Vermögen, sofern diese soweit konkretisiert ...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Exspektanz

Anwartschaft auf ein kirchliches Amt.
Gefunden auf
https://www.wissen.de//lexikon/exspektanz
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