[Achtung: Schreibweise von 1811] Die Koppelhuth, plur. die -en. 1) Das Recht der gemeinschaftlichen Huth oder Weide; ohne Plural. 2) Derjenige Ort, wo mehrere das Recht haben, ihr Vieh gemeinschaftlich weiden oder hüthen zu lasse... Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009132_6_1_1951