
Eine durch einheitliche Leitung oder beherrschenden Einfluss eines Mutterunternehmens auf Beteiligungsunternehmen zusammengefasste Gruppe rechtlich selbständiger Unternehmen (§ 15 AktG). Neben gesellschafts- und arbeitsrechtlichen Normen, die an den Konzerntatbestand anknüpfen, besteht insbesonders seit 1994 die Pflicht zur Aufstellung und Verï...
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Zusammenschluß mehrerer rechtlich selbständig bleibender Unternehmen unter einer zumeist einheitlichen Leitung.
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ist im Wirtschaftsrecht des 20. Jh.s die unter Wahrung der rechtlichen Selbständigkeit erfolgende Zusammenfassung eines herrschenden und mindestens eines abhängigen Unternehmens (Unterordnungskonzern) oder mehrerer rechtlich selbständiger, nicht von einander abhängiger Unternehmen (Gleichordnungskonzern) unter einheitlicher Leitung. Mit der Int...
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ein Großunternehmen, das aus mehreren einzelnen Unternehmen besteht, aber zentral geleitet wird
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Zusammenschluss von rechtlich selbständig bleibenden Unternehmen †“ Konzernunternehmen †“ zu wirtschaftlichen Zwecken unter einheitlicher Leitung.
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Zusammenschluß mehrerer rechtlich selbständig bleibender Unternehmen unter einer zumeist einheitlichen Leitung.
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Ein Unternehmen, das aus mehr als einer Gesellschaft besteht, wird aus Sicht der 'Konsolidierung' auch Konzern genannt. Außer nach Gesellschaften kann ein Konzern nach beliebig anderen Gesichtspunkten strukturiert werden.
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Zusammenschluß rechtlich selbständiger Unternehmen unter der einheitlichen Leitung eines herrschenden Unternehmens.
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Ein Konzern ist ein Zusammenschluss von mehreren rechtlich selbständig bleibenden Unternehmen unter einheitlicher Leitung. . Bei einem Konzern schließen sich mehrere rechtlich selbständig blei..
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(engl. concern, group of affiliated companies) Der Konzern ist ein Zusammenschluss mehrerer s Unternehmen, der insbesondere dann entsteht, wenn ein großes und kapitalstarkes Unternehmen die Mehrheit der Aktien oder sogar alle Aktien mehrerer Aktiengesellschaften erwirbt und auf diese Weise Einfluss ...
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Konzerne entstehen, wenn sich ein herrschendes und ein oder mehrere abhängige Unternehmen unter einheitlicher Leitung des herrschenden Unternehmens zusammenschließen. Die einzelnen Firmen bleiben zwar rechtlich unabhängig, werden aber als Konzernunternehmen bezeichnet. Sie stehen wirtschaftlich unte...
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Ein Konzern ist ein Unternehmen, welches sich aus zwei oder mehreren Firmen unter einheitlicher Leitung zusammensetzt. Wirtschaftlich gesehen ist der Konzern eine Einheit; die einzelnen Teile dieses Konzerns sind aber rechtlich selbständig.
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Konzern. Beteiligungsstammbaum eines verschachtelten Konzerns Konzẹrn der, Zusammenfassung mehrerer rechtlich selbstständig bleibender Unternehmen zu einer wirtschaftlichen Einheit unter einheitlicher Leitung im Unterschied zur Fusion und zum Kartell. Ursachen der Konzernbildung sind z. B. S...
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Ein Konzern ist ein Unternehmen, welches sich aus zwei oder mehreren Firmen unter einheitlicher Leitung zusammensetzt. Wirtschaftlich gesehen ist der Konzern eine Einheit; die einzelnen Teile dieses Konzerns sind aber rechtlich selbständig.
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Zusammenfassung von rechtlich selbständigen Unternehmen durch finanzielle Verflechtung (Beteiligung) zu einer wirtschaftlichen Einheit unter gemeinsamer Leitung, in der Regel zur Festigung der Marktposition.
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Ein Konzern ist ein hierarchisches Gebilde voneinander abhängiger und dennoch juristisch eigenständiger Unternehmen. Die so verflochtenen Unternehmen stehen unter einheitlicher Leitung der Konzernzentrale. Dabei gibt es Mischkonzerne, die Unternehmen unterschiedlicher Branchen zusammenfass...
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Ein herrschendes und ein oder mehrere abhängige Unternehmen unter einheitlicher Leitung des herrschenden Unternehmens bilden einen Konzern. Die einzelnen Unternehemen sind zwar rechtlich selbständig, aber sie unterstehen wirtschaftlich einer gemeinsamen Leitung.Konzerne entstehen häufig durch wechselseitige Kapitalbeteiligungen oder ...
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Zusammenfassung von rechtlich selbstständigen Unternehmen durch finanzielle Verflechtung (Beteiligung) zu einer wirtschaftlichen Einheit unter gemeinsamer Leitung.
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Zusammenfassung von Firmen/Unternehmungen mit definierter Selbständigkeit; Modell der Neugestaltung von Verwaltungsbereichen, z. B. einer Stadt, zur Entlastung der Managementebene (der Politik und Verwaltungsleitung) von Detailentscheidungen. Die Steuerung findet vor allem durch Zielvereinbarungen statt. »Neues Steuerungsmodell ...
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(Management) Konzerne bestehen aus einem herrschenden oder mehreren abhängigen Unternehmen, die unter einheitlicher Leitung der herrschenden Unternehmung zusammengefasst werden. Unternehmen, zwischen denen ein Beherrschungsvertrag existiert oder von denen das eine in das andere eingegliedert ist, gelten ...
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https://www.onpulson.de/lexikon/2631/konzern/

Als Konzern bezeichnet man eine Gruppe von Unternehmen , die gemeinsam unter der herrschenden Leitung eines Unternehmen s steht. Das herrschende Unternehmen wird meist als Konzernmutter oder Muttergesellschaft bezeichnet. Die abhängigen Unternehmen sind dementsprechend die Konzerntöchter oder Tochtergesellschaft en. Konzerne entstehen entweder......
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https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/konzern/konzern.htm

der Zusammenschluss rechtlich selbständig bleibender Betriebe unter einer einheitlichen Leitung, in der Regel durch Erwerb von Beteiligungen am Grundkapital der abhängigen Gesellschaften (§ 18 AktG). Die einzelnen Gesellschaften verlieren ihre wirtschaftliche und finanzielle, meist auch ihre organisatorische Selbständigkeit. Die herrschende Ges...
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