
Die Konzernherstellkosten sind die aus Konzernsicht angefallenen Kosten zur Erstellung eines Produkts. Sie setzen sich zusammen aus den Herstellkosten der einzelnen Gesellschaft unter Berücksichtigung von Herstellkosten-Mehrungen (z.B. Transportkosten) bzw.- Minderungen (z.B. Produktionslizenzen).
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