
Unter Kontrahierungszwang (auch Abschlusszwang) versteht man die rechtliche Verpflichtung, mit einem anderen ein Rechtsverhältnis zu begründen, das heißt in der Regel einen Vertrag zu schließen. Der Kontrahierungszwang steht im Widerspruch zum Grundsatz der Privatautonomie und ist daher nur in sehr begrenzten Ausnahmefällen zulässig, z. B. b...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Kontrahierungszwang

ist die rechtliche Verpflichtung, eine Vereinbarung abzuschließen. Der K. widerspricht der Privatautonomie. Er wird in engen Grenzen im 20. Jh. anerkannt. Ältere Ansätze kennt bereits das mittelalterliche Stadtrecht.Kroeschell, 20. Jh.
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https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html

Ausnahme von der grundsätzlichen Vertragsfreiheit, insbesondere für öffentliche Betriebe, mit jedem Antragstellenden einen Vertrag über einen bestimmten Inhalt abzuschließen. Z. B. im öffentlichen Nah- und Fernverkehr und bei Energieversorgungsunternehmen (Beförderungsvertrag, Energielieferungsvertr...
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https://unternehmerinfo.de/Lexikon/K/Kontrahierungszwang.htm
contractual obligationbezeichnet die gesetzlich auferlegte Pflicht zur Annahme eines Vertragsangebotes. Anders als in der privaten Krankenversicherung unterliegen in der gesetzlichen Krankenversicherung die Krankenkassen dem Kontrahierungszwang: Sie sind zur Aufnahme neuer Mitglie...
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https://www.aok-bv.de/lexikon/k/index_00422.html

Kontrahierungszwang besteht, wenn jemand verpflichtet ist, den Antrag auf Abschluss eines Vertrages anzunehmen. Im deutschen Recht gilt die Vertragsfreiheit. Gesetzlich wird dieser Grundsatz jedoch an einigen Stellen durchbrochen: - Verkehrsunternehmen (Nahverkehr, Bahn, Bus, Taxi) müssen grundsätzlich jedermann nach den Bedingungen des amtli...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/40020

In der Regel herrscht im deutschen Recht die Freiheit von Vertragsabschlüssen. Eine Ausnahme stellt der Kontrahierungszwang dar. Beispielsweise besteht ein solcher Zwang zum Vertragsabschluß bei Monopolstellungen, die ein wichtiges Gut der Gesellschaft schützen.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/40204

Kontrahierungszwang, gesetzliche Verpflichtung zum Abschluss eines Vertrages aus sozialem oder öffentlichem Interesse, besteht v. a. für öffentliche und private Verkehrs- (z. B. Taxifahrer) und Versorgungsunternehmen (besonders Strom- und Wasserwerke); bedeutend als Anschluss- und Benutzungs...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

siehe Annahmezwang
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https://www.financefinder24.de/lexikon_V/versicherungsnetz.de+-+Versicherun

Ausnahme von der grundsätzlichen Vertragsfreiheit, insbesondere für öffentliche Betriebe, mit jedem Antragstellenden einen Vertrag über einen bestimmten Inhalt abzuschließen. Z. B. im öffentlichen Nah- und Fernverkehr und bei Energieversorgungsunternehmen (Beförderungsvertrag, Energielieferungsvertrag). Nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbesch...
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https://www.gbt.ch/Lexikon/K/Kontrahierungszwang.html

Mit Kontrahierungszwang (= Abschlusszwang) wird die gesetzliche Pflicht bezeichnet, ein Vertragsangebot annehmen zu müssen. Der Kontrahierungszwang ist eine Ausnahme von der Vertragsfreiheit, die auch die Freiheit umfasst, sich seine Vertragspartner aussuchen zu können (sog. Abschlussfreiheit). Man unterscheidet zwischen mittelbaren und unmittelb...
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https://www.lexexakt.de/glossar/kontrahierungszwang.php

die Rechtspflicht zum Vertragsabschluss, also die Ausnahme von der Vertragsfreiheit; zum Ausgleich einer Monopolstellung, z. B. die gesetzliche Beförderungspflicht der Post und der Eisenbahn.
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https://www.wissen.de//lexikon/kontrahierungszwang

Ausnahme vom Grundsatz der Vertragsfreiheit, engl: contractual obligation; gesetzliche Verpflichtung zu einem Vertragsabschluss; z.B. zur Behandlung von gesetzlich Versicherten durch einen Vertragszahnarzt, wenn nicht gewichtige Gründe dagegen sprechen ( Behandlungspflicht). Ebenso sind Gesetzliche Krankenkassen und die Privaten (Basistarif) zur A...
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https://www.zahnwissen.de/lexikon_Kn-Kz.htm
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