
die zur Beschlussfassung einer Materie erforderliche Mehrheit (z.B. im Nationalrat: für den Beschluss eines einfachen Bundesgesetzes mehr als die Hälfte der anwesenden Abgeordneten, für den Beschluss eines Verfassungsgesetzes zwei Drittel der anwesenden Abgeordneten).
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https://www.parlament.gv.at/PERK/GL/ALLG/K.shtml
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