
1. Die Kondemnation ist eine öffentlich erklärte Ächtung (lat. condemnare für verdammen). Verschiedene Organisationen sprachen oder sprechen solche Ächtungen aus: Mit der Kondemnation werden 2. Unter Kondemnation versteht man in der zivilen Seefahrt die Feststellung der Reparaturunfähigkeit oder -unwürdigkeit eines Seeschiffes durch einen S...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Kondemnation

= Erklärung eines Experten, durch die festgestellt wird, daß ein durch Kollision, Brand, Strandung o.ä. beschädigtes Schiff nicht mehr repariert werden kann, sich eine Reparatur nicht mehr lohnt (Seerecht)
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42025

Kondemnation (lat.), Verurteilung; im Seekriegswesen die Entscheidung, daß ein Schiff als gute Prise, d. h. als nach völkerrechtlichen Grundsätzen mit Recht erbeutet, anzusehen sei (s. Prise). Außerdem spricht man im Seehandelsrecht und namentlich im Seeversicherungswesen von der K. eines Schiffs dann, wenn dieses amtlich für reparaturunfähig...
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

1. Prise; 2. Gutachten eines Experten, durch das festgestellt wird, dass ein durch Kollision, Brand, Strandung o.ä. beschädigtes Schiff nicht mehr repariert werden kann, sich eine Reparatur nicht mehr lohnt.
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https://www.wesselhoeft.net/Lexikon/K.htm
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