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Wohnrecht Logo #42000 Als Wohnrecht bezeichnet man die Befugnis, ein Gebäude oder Teile eines Gebäudes unter Ausschluss des Eigentümers als Wohnung zu benutzen. == Deutschland == In Deutschland ist das Wohnungsrecht in § 1093 BGB geregelt; vgl. hierzu den spezielleren Artikel Wohnungsrecht. Dieses Wohnungsrecht ist nicht zu verwechseln mit dem (Dauer-)Wohnrecht nac...
Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Wohnrecht

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Wohnrecht Logo #42229Befugnis, in einem Gebäude oder Teilen desselben zu wohnen. Ein im Grundbuch vorgemerktes W. bleibt bei einem Verkauf des Grundstücks bestehen, ist jedoch nicht auf andere Personen übertragbar.
Gefunden auf https://www.alusig.de/

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Wohnrecht Logo #40180Befugnis, in einem Gebäude oder Teilen desselben zu wohnen. Ein im Grundbuch vorgemerktes W. bleibt bei einem Verkauf des Grundstücks bestehen, ist jedoch nicht auf andere Personen übertragbar.
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/40180

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Wohnrecht Logo #40051english: right of residence] Siehe auch / Siehe: Wohnungsrecht
Gefunden auf https://www.immobilien-fachwissen.de/lexikon/lexikon.php?UID=261420905

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Wohnrecht Logo #42152Das Wohnrecht ist eine Art der Dienstbarkeit. Es berechtigt den Inhaber dieser Dienstbarkeit, bestimmte Räume einer Immobilie, eine Wohnung oder ein Haus unter Ausschluß des Eigentümers als Wohnung zu nutzen. Das Wohnrecht wird im Grundbuch eingetragen. Siehe auch:
Gefunden auf https://www.immopilot.de/Lexikon/.html

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Wohnrecht Logo #42200Recht zugunsten eines Dritten zur uneingeschränkten Nutzung einer Immobilie unter Ausschluss des Eigentümers. Das Wohnrecht kann auch auf einen Teil des Gebäudes beschränkt sein. Der Berechtigte ist befugt weitere Personen in die Wohnung aufzunehmen. Kosten des Unterhalts der Imm...
Gefunden auf https://www.interhyp.de/lexikon-wohnrecht.html

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Wohnrecht Logo #42834Mit Wohnrecht (= Wohnungsrecht) wird eine Unterart der beschränkten persönlichen Dienstbarkeitbezeichnet, bei der für den Berechtigten ein Benutzungsrecht an einem Gebäude oder einem Teil eines Gebäudes bestellt wird (§ 1093 BGB). Umfang Das Wohnrecht besteht grundsätzlich auf die in der Bestellung bestimmten Gebäude/Räume (Palandt § 1093...
Gefunden auf https://www.lexexakt.de/glossar/wohnrecht.php

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Wohnrecht Logo #40010Der Eigentümer räumt durch das Wohnrecht das Recht zur persönlichen Benützung (im Gegensatz zum Fruchtgenussrecht nicht auch zur Vermietung) einer Wohnung ein. Im Grundbuch kann das Wohnrecht als Dienstbarkeit (Servitut) eingetragen werden. Der Eigentümer ist für die Instandhaltung der Wohnung verantwortlich.
Gefunden auf https://www.mein-wirtschaftslexikon.de/w/wohnrecht.php
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