
Die Kompetenz-Kompetenz (auch Kompetenzkompetenz) bezeichnet die Befugnis, Befugnisse – im zugespitzten Fall: die eigenen Befugnisse – festzulegen. Diese Befugnis liegt zunächst einmal beim Verfassungsgeber, im Rahmen der Verfassung aber auch – für jeweils spezifische Bereiche – bei verschiedenen öffentlichen und privaten Stellen. In g
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https://de.wikipedia.org/wiki/Kompetenz-Kompetenz
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