
Als Komitialrechte (lateinisch iura comitialia) werden die Hoheitsrechte bezeichnet, die der Kaiser des Heiligen Römischen Reiches nur im Zusammenwirken mit dem Reichstag ausüben konnte. Demgegenüber stehen weitere Hoheitsrechte (die sog. kaiserlichen Reservatrechte), in deren Ausübung das Reichsoberhaupt entweder nicht eingeschränkt war (iur...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Komitialrechte
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