
. Die kolonialen Angelegenheiten wurden anfänglich von einem besonderen Referat der politischen Abteilung des Auswärtigen Amts, seit dem 1. April 1890 von einer neu gebildeten - vierten - Abteilung des Auswärtigen Amts (Kolonialabteilung) bearbeitet. Sie unterstand zunächst einem Dirigenten, seit 1....
Gefunden auf
https://www.ub.bildarchiv-dkg.uni-frankfurt.de/Bildprojekt/Lexikon/Standard
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