
In der Seeschiffahrt übliche mündliche und rechlich verbindliche Art der Bergelohnvereinbarung. Die Vereinbarung wird getroffen durch einfachen Zuruf. Wenn eine Bergung notwendig wird, informieren Sie zunächst Ihre Versicherung. Ist dies nicht möglich, handeln sie mit dem Berger keinen festen Bergelohn aus, sondern vereinbaren Sie den interna....
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