
Vindikation die, Rei Vindicatio, der Herausgabeanspruch des nicht besitzenden Eigentümers einer Sache gegen deren Besitzer (§ 985 BGB).
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Mit Vindikation wird der Herausgabeanspruch des Eigentümers gegenüber dem nichtberechtigten Besitzer gemäß § 985 BGB bezeichnet. Von vindizieren spricht man daher, wenn der Eigentümer vom Besitzer die Herausgabe seines Eigentums verlangt. Beispiel: A ist Eigentümer eines Autos. Er verleiht es B. Nach einer Woche kündigt A die Leihe und verl...
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https://www.lexexakt.de/glossar/vindikation.php

Vindikation (lat.), im Rechtswesen das Zurückfordern von Eigentum; daher Vindikationsklage, s. v. w. Eigentumsklage (s. Rei vindicatio). Vindizieren, etwas für sich oder einen andern in Anspruch nehmen, die Herausgabe einer Sache verlangen.
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

Anspruch auf Herausgabe von Eigentum gegenüber dem Besitzer.
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https://www.wissen.de//lexikon/vindikation
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