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Klostertod

Klostertod Logo #42000 Der Klostertod ist eine juristische Konstruktion des Mittelalters. Eine lebende Person wurde bei Eintritt in einen Nonnen- oder Mönchsorden für die weltliche Rechtsprechung für tot erklärt und verlor die Rechtsfähigkeit. Ihre Besitztümer gingen an die Erben über. Ein erneuter Erwerb von Vermögen war nicht möglich, da Ordensangehörige nac...
Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Klostertod

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Klostertod Logo #42015ist der Verlust weltlicher Rechte durch den Eintritt in ein Kloster vom Mittelalter bis in das 19. Jh. bürgerlicher TodHübner; Brünneck, W. v., Das Klostergelübde, Gruchot Beiträge 45 (1901), 193
Gefunden auf https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html

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Klostertod Logo #42871im Mittelalter juristische Konstruktion, der zufolge der in einen Orden Eintretende für das weltliche Recht als tot galt; demgemäß ging z. B. sein Eigentum an die Erben über.
Gefunden auf https://www.wissen.de//lexikon/klostertod
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