
Klostergemeinschaft. Die Mitglieder der Gemeinschaft stimmberechtigter Mönche (des Konvents) unterlagen zwar unterschiedslos der Ordensregel, beachteten jedoch eine Rangordnung, die sich meist aus dem Professalter, selten aus den geistl. Weihegraden ergab. Nach der Benediktregel wurden nur zwei Grup...
Gefunden auf
https://www.mittelalter-lexikon.de/
Keine exakte Übereinkunft gefunden.