
Als Klosteramt bezeichnet man eine württembergische Verwaltungseinheit, die nach der Reformation im 16. Jahrhundert die Verwaltung der Liegenschaften der aufgelösten Klöster und auch deren niedergerichtliche Befugnisse übernahm. An der Spitze des Amtes stand der Prälat, ein vom Herzog eingesetzter evangelischer Geistlicher, der Sitz und Stimm...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Klosteramt
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