[Achtung: Schreibweise von 1811] Klagen, verb. reg. unangenehme Empfindungen durch Töne und Worte merklich machen. Es ist in dreyfacher Gestalt üblich. I. Als ein Neutrum, mit dem Hülfsworte haben. 1) Überhaupt. Die Fürsten trauerten, Mann und Weib klagten, 1 Macc. 1, 27. Diese murmeln und klagen immerdar, Br. Judä V. ...
Gefunden auf
https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009132_6_1_1160
Keine exakte Übereinkunft gefunden.