[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Kirchenraub, des -es, plur. inus. die gewaltsame Beraubung einer Kirche, der an einer Kirche begangene Raub. In weiterer Bedeutung und im harten Verstande auch die eigenmächtige und widerrechtliche Entziehung der der Kirche gehörigen Güter.
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Kirchenraub (mhd. kirchenbruch, kirchdiube; lat. sacrilegium). In Kirchen verwahrte Wertgegenstände wie z.B. Kirchengerät (Kelche, Patenen, Monstranzen, Silberleuchter), Messgewänder, mit Edelmetall beschlagene Antependien und Statuen stellten eine Versuchung für Berufsverbrecher und Gelegenheitsdie...
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https://www.mittelalter-lexikon.de/

Kirchenraub (Kirchendiebstahl, Crimen sacrilegii), im ältern Strafrecht das Stehlen geweihter Dinge (res sacrae), das Stehlen von geweihter Stätte und das Stehlen geweihter Dinge von geweihter Stätte, wurde, weil man darin eine Beleidigung der Gottheit selbst erblickte, strengstens bestraft. Die moderne Gesetzgebung berücksichtigt als erschwere...
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

im allgemeinen Sprachgebrauch für Kirchendiebstahl.
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https://www.wissen.de//lexikon/kirchenraub
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