
Kirchengesetze . Die von den Organen der Kirchengewalt zur Ordnung kirchlicher Angelegenheiten erlassenen Normen sind an und für sich nicht Gesetze, sondern Gesellschaftsstatuten, daher durch die Gesetzgebung des Staats beschränkt. Allein die staatsartig entwickelte vorreformatorische päpstliche Kirche schrieb sich das Recht voller Gesetzgebung ...
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
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