Kassenstärker Kreditoperation Bedeutung

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Kassenstärker-Kreditoperation

Kassenstärker-Kreditoperation Logo #40086Geldverbindlichkeiten zur vorübergehenden Kassenstärkung, die noch im Jahr ihrer Aufnahme getilgt werden, zählen gemäß § 65 Abs. 2 BHG nicht zu den Finanzschulden. Sie bedürfen zu ihrer Aufnahme auch keiner bundesgesetzlichen Ermächtigung i.S.d. Art. 42 Abs. 5 B-VG; wohl aber besteht eine betragliche Bindung an Voranschlagsansätze.
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