
Der Begriff Kanzlei (von mhd. kanzelie, ursprünglich der mit Schranken eingehegte Raum einer Behörde, besonders eines Gerichtshofes; zu lat. cancelli „Schranken“) bezeichnet heute häufig das Büro eines Rechtsanwalts (Anwaltskanzlei) oder Notars (Notariatskanzlei). Branchenüblich wird die Bezeichnung Kanzlei auch von Steuerberatern und Pat...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Kanzlei

Siehe Studienadministration
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https://ethz.ch/de/studium/glossar.html

ist die für die Herstellung von Schriftstücken zuständige Behörde. Sie entsteht bereits im römischen Altertum unter Kaiser Claudius (41-54 n. Chr.). Hieran knüpfen die merowingischen Könige an, deren K. sich aus weltlichen Hofbeamten (lat. [M.Pl.] referendarii) und diesen untergeordneten Schreibern zusammensetzt. Wenig später treten Geistli...
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https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html

Organisationseinheit innerhalb von Verwaltungen für die Herstellung von Ausfertigungen und ihre Absendung an die Adressaten, die z.T. auch die Ausformulierung der Texte für Ausgänge an Hand der Angaben der Referenten umfasst. Die Registraturen sind als ein verselbstständigter Teil der Kanzlei entstanden. Die heutigen Sekretariate entwickelten...
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https://training.ehri-project.eu/glossar-der-archiv-und-aktenkundlichen-beg

Kanzlei die, Rechtswesen: Geschäftsräume, Büro (zum Beispiel eines Rechtsanwalts oder einer Behörde).
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Rechtsgeschichtlich ist Kanzlei die Bezeichnung für einen von Schranken umgebenen Ort, an dem öffentliche Urkunden, landesherrliche Verfügungen und Gerichtsurteile ausgefertigt wurden. Allgemein Ansonsten ist Kanzlei die Bezeichnung für das Büro eines Anwaltes.
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https://www.lexexakt.de/glossar/kanzlei.php

Kanzlei (mhd. kanzelie; lat. cancellaria v. cancelli [Mz.] = Einzäunung, Schranke [die den Amtsraum abtrennt]). Unter den Karolingern wurden königliche Erlasse und Urkunden von Geistlichen (referendarii, cancellarii, notarii) ausgefertigt, die an der Hofschule ausgebildet worden waren und mit dem kö...
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https://www.mittelalter-lexikon.de/

Kanzlei (Kanzelei, lat. Cancellaria, franz. Chaucellerle, engl. Chancery), ursprünglich der mit Schranken (cancellis) umgebene Ort, wo die öffentlichen Urkunden, landesherrlichen Reskripte, Gerichtsurteile etc. ausgefertigt wurden; der erste Beamte hieß gewöhnlich der Kanzler (s. d.). Später wurden die höhern Gerichte Kanzleien genannt, z. B....
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

geheime, s. Geheime Kanzlei.
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https://www.ub.bildarchiv-dkg.uni-frankfurt.de/Bildprojekt/Lexikon/Standard
(allgemein) Büro, z. B. eines Rechtsanwalts, einer Behörde (besonders in Österreich).
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https://www.wissen.de//lexikon/kanzlei-allgemein
(Geschichte) im Mittelalter und in der frühen Neuzeit der Ort zur Ausfertigung von Urkunden, Gerichtsurteilen und landesherrlichen Anordnungen (Justizkanzlei).
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https://www.wissen.de//lexikon/kanzlei-geschichte
(Politik) die oberste Geschäftsbehörde des Staatsoberhaupts oder Regierungschefs ( Präsidialkanzlei, Reichskanzlei, Bundeskanzleramt ); heute auch in den Ländern der Bundesrepublik Deutschland als Büro des Ministerpräsidenten oder der Landesregierung: Staatskanzlei, Landeskanzlei.
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https://www.wissen.de//lexikon/kanzlei-politik
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