
Der Kammerzieler, auch Reichskammerzieler oder Kammergerichtszieler (Zieler: veralteter Plural hier ursprünglich für Ziel im Sinne des Termins, an dem Abgaben zu entrichten waren, dann davon abgeleitet die Abgabe / Steuer selbst), war die einzige ständige Reichssteuer im Heiligen Römischen Reich. Sie wurde von den Reichsständen als Matrikular...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Kammerzieler

ist in der Neuzeit (1548-1806) die Gesamtheit der von den Reichständen für das Reichskammergericht aufzubringenden Geldleistungen. Der K. beläuft sich meistens auf weniger als 1% der Ausgaben des schuldenden Reichsstandes, wird aber vielfach gleichwohl nicht ordentlich oder überhaupt nicht geleistet.Köbler, DRG 150; Gothein, E., Der gemeine Pf...
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https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html
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