
Als Kammerknechtschaft bezeichnet man den im 12. Jahrhundert ausgebildeten und im 13. Jahrhundert formalisierten Rechtsstatus der Juden als "Besitz" des Kaisers. Er ist nach dem Vorbild des unter Heinrich IV. im Jahre 1090 durch kaiserliches Privileg geschaffenen Rechtsstatut zur Regelung der Rechte der Wormser Juden juristisch ausgestaltet. Mit.....
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Kammerknechtschaft hieß der von Heinrich IV. im Landfrieden von 1103 verkündete Status der Juden, der diesen als Leibeigenen der Krone gegen Bezahlung königlichen Rechtsschutz verbürgen sollte. Auch Friedrich II., unter dessen Herrschaft die Juden als 'servi camere nostri' (1236) ausdrücklich bestät...
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