[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Kammerbediente, des -en, plur. die -en. 1) Ein Bedienter, welcher einen vornehmen Herren in seinen Wohnzimmern bedienet S. Kammer 3. 2) (a) 2) Ein Bedienter bey einer fürstlichen Finanz-Kammer S. Kammer 3. 2) (b) In beyden Fällen in gemeinen Leben und im Plural auch die Kammerleute.
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https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009132_6_0_198
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