
Eine Pflichtleistung gemäß KVG-Gesetz (Krankenversicherungsgesetz) ist eine Leistung, die bezahlt werden muss von einer Grundversicherung Zusatzversicherung sonstigen Versicherung Das KVG-Gesetz ist kantonsweit geregelt.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/40102
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