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Jugendstrafrecht

Jugendstrafrecht Logo #42000 Das Jugendstrafrecht ist Sonderstrafrecht und Sonderstrafprozessrecht für junge Täter, die sich zur Zeit ihrer Tat in dem Übergangsstadium zwischen Kindheit und Erwachsenenalter befinden. == Geschichtlicher Abriss == Entwicklungspsychologisch sind Kinder erst ab einem gewissen Alter fähig, das Unrecht einer Tat einzusehen und dieser Einsicht g...
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Jugendstrafrecht Logo #42000[Deutschland] - Das Jugendstrafrecht ist Sonderstrafrecht und Sonderstrafprozessrecht für junge Täter, die sich zur Zeit ihrer Tat in dem Übergangsstadium zwischen Kindheit und Erwachsenenalter befinden. == Rechtspolitische Erwägungen == Hintergrund für das Bedürfnis nach einem besonderen Strafrecht und Strafverfahren...
Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Jugendstrafrecht_(Deutschland)

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Jugendstrafrecht Logo #42015ist das seit dem 19. Jh. entstehende besondere Strafrecht für Jugendliche (Deutschland 16. 2. 1923 Jugendgerichtsgesetz).Holzschuh, K., Geschichte des Jugendstrafrechts, 1957; Roth, A., Die Entstehung eines Jugendstrafrechts, ZNR 1991, 17; Fritsch, M., Die jugendstrafrechtliche Reformbewegung, 1999; Oberwittler, D., Von der Strafe zur Erziehung?, ...
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Jugendstrafrecht

Jugendstrafrecht Logo #40031Das Jugendstrafrecht ist im Wesentlichen in den Artikeln 82 bis 99 Strafgesetzbuch (StGB) enthalten (siehe auch Art. 369 bis 373 StGB, Art. 1 VStGB 1 sowie die Verordnung über das Strafregister). Das materielle Recht ist auf Bundesebene geregelt, das Verfahren und die Gerichtsorganisation hingegen liegen in der Zuständigkeit der Kantone. ...
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Jugendstrafrecht

Jugendstrafrecht Logo #42134Die Anwendung des Jugendstrafrechts bei Straftaten von Jugendlichen und Heranwachsenden soll vor allem erneuten Straftaten entgegenwirken. Um dieses Ziel zu erreichen, sind nach § 2 Jugendgerichtsgesetz die Rechtsfolgen und unter Beachtung des elterlichen Erziehungsrechts auch das Verfahren vorrang...
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Jugendstrafrecht Logo #4229224.06.2008 Im Vordergrund des Jugendstrafrechtes steht im Gegensatz zum Strafrecht für Erwachsene die Erziehung, nicht die Bestrafung. Für jugendliche Straftäter, die 14, aber noch nicht 18 Jahre alt sind, gilt das Jugendstrafrecht uneingeschränkt. Wer zur Tatzeit 18, aber noch nicht 21 Jahre alt ist, gilt als Heranwachsender. Hier entsche...
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42292

Jugendstrafrecht

Jugendstrafrecht Logo #4229224.12.2007 Das Jugendstrafrecht unterscheidet sich deutlich vom Strafrecht für Erwachsene. So steht die Erziehung im Mittelpunkt - und nicht die Bestrafung. Für jugendliche Straftäter zwischen 14 und 18 Jahren gilt das Jugendstrafrecht uneingeschränkt. Wer zur Tatzeit 18 aber noch nicht 21 Jahre alt ist, gilt als Heranwachsender. Dann ent...
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42292

Jugendstrafrecht

Jugendstrafrecht Logo #42834Mit Jugendstrafrecht werden die Normen bezeichnet, die die Normen des allgemeinen Strafrechts an die noch wachsende Reife und Einsichtsfähigkeit von Jugendlichen anpassen. Inbesondere genießt im Jugendstrafrecht der Erziehungsgedanke Vorrgang vor dem Strafgedanken. Das Jugendstrafrecht gilt für uneingeschränkt für Jugendliche und mit Einschrä...
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Jugendstrafrecht Logo #42871Jugendstrafrecht: Verurteilte Jugendliche und Heranwachsende Jugendstrafrecht: Verurteilungen in Deutschland 1 Jahr Jugendliche Heranwachsende insgesamt weiblich insgesamt weiblich 1900 48 657 7 813 59 929 6 433 1910 51 315 8 135 64 340 7 2...
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