
Der staatsrechtliche Begriff der Judikative (lat.: iudicare, „Recht sprechen“; früher auch Jurisdiktion genannt) bezeichnet ausgehend von einer klassischen dreigliedrigen Gewaltenteilung neben Legislative (Gesetzgebung) und Exekutive die dritte Gewalt oder rechtsprechende Gewalt. == Allgemeines == In Rechtsstaaten wird die Judikative durch un...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Judikative

ist im Rahmen der Gewaltenteilung die rechtsprechende Gewalt. Lit.: Köbler, DRG 191
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https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html

Die rechtsprechende Gewalt. Die Judikative ist eines der drei Elemente der Gewaltenteilung in der Bundesrepublik Deutschland. Sie steht neben der: gesetzgebenden Gewalt (Legislative). ausübenden Gewalt (Exekutive). Die Judikative überwacht die Einhaltung der Gesetze. Sie ist in Deutschland p...
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(lat.) Rechtsprechung, rechtsprechende Gewalt.
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https://www.bpb.de/nachschlagen/lexika/

Die Judikative ist die richterliche Gewalt. Sie ist die dritte staatliche Gewalt neben Exekutive (ausführende Gewalt = Regierung und Polizei) und Legislative (gesetzgebende Gewalt = Bundestag und Bundesrat), deren Unabhängigkeit durch das Prinzip der Gewaltenteilung gesichert wird.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/40028

Die Judikative ist die richterliche Gewalt. Sie ist die dritte staatliche Gewalt neben Exekutive (ausführende Gewalt = Regierung und Polizei) und Legislative (gesetzgebende Gewalt = Bundestag und Bundesrat), deren Unabhängigkeit durch das Prinzip der Gewaltenteilung gesichert wird.
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(lat.-nlat.) 'richtende'. Im Rahmen unserer staatlichen Gewaltenteilung sind es die Richter, die nach dem Gesetz das Recht anwenden. Der Richter ist nur an Recht und Gesetz gebunden. Niemand kann ihm außerhalb dessen vorschreiben, wie er zu richten hat.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/40204

Judikative die, die richterliche Gewalt im Staat (Gewaltenteilung).
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Die Judikative ist die rechtsprechende Gewalt und ist im Rahmen der Gerichtsbarkeit den Richtern anvertraut.
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Die rechtsprechende Gewalt. Siehe unter Gewaltenteilung. Die rechtsprechende Gewalt wird in Deutschland durch die Gerichte ausgeübt.
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https://www.lexexakt.de/glossar/judikative.php

Die Justiz (auch Juristik genannt) ist das staatliche Rechtswesen. Im System der staatlichen Gewaltenteilung wird der Begriff auch synonym für die Judikative (Rechtsprechung) als dritte Gewalt neben Legislative und Exekutive verwendet. Er ist abgeleitet von der römischen Justitia, der Göttin der Gerechtigkeit.
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https://www.oenb.at/Service/Glossar.html?letter=A

Gerichtsbarkeit
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https://www.parlament.gv.at/PERK/GL/ALLG/J.shtml

die Rechtsprechung im organisatorischen Sinne, die Gerichte.
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https://www.wissen.de//lexikon/judikative
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