Jedermannsrechte Bedeutung

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Jedermannsrechte

Jedermannsrechte Logo #42834Mit Jedermannsrechte werden die Grundrechte bezeichnet, die jedem zustehen. Der Gegenbegriff ist Deutschenrechte. Jedermannsrechte sind: Art. 1 Abs. 1; Art. 2 Abs. 1 und Abs. 2
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