Jahresabschlusspublizität, Genossenschaftsbanken Bedeutung

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Jahresabschlusspublizität, Genossenschaftsbanken

Jahresabschlusspublizität, Genossenschaftsbanken Logo #42880Für Banken in der Rechtsform der eingetragenen Genossenschaft gilt nach § 339 HGB, dass der Vorstand den festgestellten Jahresabschluss, Lagebericht und Be- richt des Aufsichtsrat es zusammen mit dem Bestätigungsvermerk bzw. mit dem Vermerk über seine Versagung seitens des genossenschaftlichen Prüfungsverbandes zum Genossenschaftsregiste...
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