
Das ius postliminii (dt. „Heimkehrrecht“) bezeichnete im antiken Rom die Wiedereinsetzung eines römischen Bürgers in die vor seiner Abwesenheit bestandene, ursprüngliche Rechtsposition. Bis zu diesem Zeitpunkt wurde die Rechtspersönlichkeit des Abwesenden vom römischen Staat auf Grundlage des ius gentium (dt. „Recht der Völker“) als ...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Ius_postliminii
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