
Das Inventar ist ein genaues und ausführliches Bestandsverzeichnis aller Vermögensgegenstände und Schulden eines Unternehmens. Es bildet die Grundlagen eines ordnungsgemäßen Jahresabschlusses. Das Inventar sichert gegenüber dem Unternehmen, eventuellen Geldgebern und Finanzbehörden, dass die in der Bilanz enthaltenen Informationen der Wahrh...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Inventar

Nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens hat der Insolvenzverwalter das gesamte zur Insolvenzmasse gehörende Vermögen sofort in Besitz und Verwaltung zu nehmen. (§ 148 InsO). Der Insolvenzverwalter ist verpflichtet, ein Verzeichnis der einzelnen Gegenstände der Insolvenzmasse aufzustellen und bei jedem Gegenstand dessen Wert anzugeben. Häng...
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https://insolnet.de/Fachbegriffe.aspx

(lat. [N.] inventarium) ist eine Gesamtheit von Gegenständen und ein über dieses geführtes Verzeichnis. Im spätantiken römischen Recht führt Justinian 531 die Wohltat des Inventars (lat. beneficium [N.] inventarii) ein, wonach derjenige, welcher innerhalb bestimmter Fristen ein Verzeichnis der Erbschaftsgegenstände erstellt, die Haftung für...
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https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html

Verzeichnis, das die im Rahmen der Inventur ermittelten Vermögensgegenstände und Schulden detailliert nach Art, Menge und Wert enthält. § 240 I HGB verlangt, daß jeder Kaufmann zu Beginn seines Handelsgewerbes und danach jährlich ein solches Inventar, unabhängig von der Buchführung, erstellt. Eine e...
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https://unternehmerinfo.de/Lexikon/I/Inventar.htm

Genaues Bestandsverzeichnis aller Gegenstände zu einem bestimmten Zeitpunkt als Ergebnis einer Inventur.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/40102

(engl. inventory, stock) Inventar ist das stichtagsbezogene, mengen und wertmäßige Verzeichnis aller Vermögensgegenstände (p Vermögen) und Schulden des ~ Unternehmens, das sich mittels Durchführung einer Inventur ergibt. Zur Aufstellung des Inventars ist jeder Kaufmann zu Beginn seines Handelsgewerb...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42065

Als Inventar wird das Bestandsverzeichns verstanden in dem alle Vermögensgegenstände eines Unternehmens nach Art, Menge und Wert aufgelistet werden. Jeder Kaufmann ist zu Beginn eines Handelsgewerbes und zum Schluss eines Geschäftsjahres verpflichtet seine Grundstücke, seine Forderung...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42083

Inventar das, Handelsrecht: vom Kaufmann zu Beginn seines Handelsgewerbes und am Schluss eines Geschäftsjahres aufzustellendes wertmäßiges Verzeichnis der Vermögensgegenstände und Schulden.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Inventar das, bürgerliches Recht: a) Sachen, die zum Wirtschaftsbetrieb eines gewerblichen Unternehmens oder Landgutes bestimmt sind. Tiere und Geräte (lebendes und totes Inventar) gelten als Zubehör des Grundstücks (§§ 97, 98 BGB). b) Verzeichnis von Gegenständen eines Sondervermögens, z. B. Nach...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Das Inventar ist ein ausführliches Verzeichnis darüber, welcher Bestand nach Art, Menge und Wert zu einem bestimmten Stichtag in bezug auf Vermögensgegenstände und Schulden eines Unternehmens vorgefunden wurde. Das Inventar ist Grundlage der Aufstellung einer Bilanz und der Ermittlung des Reinvermögens. Die Erfassung und D...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42166

Findmittel im Archiv, in Form eines
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42594

Ein Inventar ist ursprünglich ein Verzeichnis von Besitztümern. Für Museen hat es diese Funktion ebenfalls, begründet das Eigentumsrecht an Objekten, zugleich dient es aber der Verwaltung der Sammlung (ermöglicht die Auffindbarkeit, ist Grundlage wissenschaftlicher oder restauratorischer Bearbeitung und Voraussetzung der Ausstellungstätigkeit...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42673

Ein genaüs und ausführliches Bestandsverzeichnis aller Vermögensgegenstände und Schulden eines Unternehmens nach Art, Menge und Wert.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42748

Am Bilanzstichtag muss laut Gesetzgeber eine Inventur erfolgen. Dazu ist es notwendig alle Vermögensgegenstände und Schulden nach Art, Menge und Wert aufzulisten. Die so ermittelte Gesamtübersicht des Unternehmens wird als Inventar bezeichnet. Die Vermögensgegenstände (Pkws, Lkws, Maschinen usw.) und Schulden (Bankdarlehen, Dispokredite oder W...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42811

Am Bilanzstichtag muss laut Gesetzgeber eine Inventur erfolgen. Dazu ist es notwendig alle Vermögensgegenstände und Schulden nach Art, Menge und Wert aufzulisten. Die so ermittelte Gesamtübersicht des Unternehmens wird als Inventar bezeichnet. Die Vermögensgegenstände (Pkws, Lkws, Maschinen usw.) und Schulden (Bankdarlehen, Dispokredite oder W...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42811

Verzeichnis, das die im Rahmen der Inventur ermittelten Vermögensgegenstände und Schulden detailliert nach Art, Menge und Wert enthält. § 240 I HGB verlangt, daß jeder Kaufmann zu Beginn seines Handelsgewerbes und danach jährlich ein solches Inventar, unabhängig von der Buchführung, erstellt. Eine entsprechende Vorschrift findet sich auch i...
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https://www.gbt.ch/Lexikon/I/Inventar.html

Das Inventar ist das Ergebnis der Inventur. Beim Inventar handelt es sich um ein zum Abschlussstichtag aufzustellendes, ausführliches Bestandsverzeichnis, in dem alle Vermögensgegenstände und Schulden eines Unternehmens bzw. einer öffentlichen Einheit art-, mengen- und wertmä...
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https://www.haushaltssteuerung.de/lexikon.html

(engl. inventory, stock) Inventar ist das stichtagsbezogene, mengen und wertmäßige Verzeichnis aller Vermögensgegenstände (p Vermögen ) und Schulden des ~ Unternehmen s, das sich mittels Durchführung einer Inventur ergibt. Zur Aufstellung des Inventars ist jeder Kaufmann zu Beginn seines Handelsgewerbe s und zum Abschluss jedes Geschäftsj......
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https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/inventar/inventar.htm
(allgemein) die zu einem Betrieb, Grundstück oder Gebäude gehörenden Vermögenswerte; lebendes Inventar, die zu einem landwirtschaftlichen Betrieb gehörenden Tiere.
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https://www.wissen.de//lexikon/inventar-allgemein
(Kunst)Gefunden auf
https://www.wissen.de//lexikon/inventar-kunst
(Recht) Verzeichnis von Vermögensgegenständen, besonders des Nachlasses.
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https://www.wissen.de//lexikon/inventar-recht
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