Invalidenrenten Bedeutung

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Invalidenrenten

Invalidenrenten Logo #40031Das eidgenössische Sozialversicherungsrecht definiert die Invalidität als vollständige oder teilweise, voraussichtlich bleibende oder längere Zeit dauernde Erwerbsunfähigkeit. Bei minderjährigen Versicherten ohne Erwerbstätigkeit bestimmt die Wahrscheinlichkeit dieser Unfähigkeit das Eintreten der Invalidit&a...
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