
Besitzmittler ist nach Sachenrecht jemand, der aufgrund eines Besitzmittlungsverhältnisses (etwa {§|868|bgb|juris} deutsches BGB) unmittelbaren Besitz an einer Sache innehat und gleichzeitig mit Besitzmittlungswillen den Besitz für den mittelbaren Besitzer - zumeist den Eigentümer - vermittelt. Besitzmittler sind z. B.: Mieter, Pächter, Entle...
Gefunden auf
https://de.wikipedia.org/wiki/Besitzmittler

Besitzmittler sind Mittler, die Besitz einem mittelbaren Besitzer vermitteln.
Gefunden auf
https://www.mein-wirtschaftslexikon.de/b/besitzmittler.php
Keine exakte Übereinkunft gefunden.