
Mit Innenbereich bezeichnet man in Deutschland die Gebiete der „im Zusammenhang bebauten Ortsteile“ gemäß {§|34|bbaug|juris} Baugesetzbuch (BauGB), die nicht durch einen qualifizierten Bebauungsplan überplant sind. Es handelt sich hierbei um einen fest stehenden Begriff aus dem Bauplanungsrecht im Zusammenhang mit der Zulässigkeit von Bau...
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Bauplanungsrecht: Der Bereich des Gemeindegebiets, der als Ortsteil im Zusammenhang bebaut ist. Gegenstück ist der Außenbereich. Liegt für dieses Gebiet kein qualifizierter Bebauungsplan vor, ist ein Bauvorhaben bauplanungsrechtlich nur zulässig, wenn: es sich nach Art und Ma...
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Gesamtheit der im räumlichen Zusammenhang bebauten Teile des Stadtgebietes. Gemäß § 34 BauGB ist innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile (Innenbereich) ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung ...
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InnenbereichVom Innenbereich wird gesprochen wenn es sich um unbebaute Flächen (Gebiete) handelt innerhalb ` im Zusammenhang bebauter Ortsteile†œ. Die im Zusammenhang bebauten Ortsteile unbeplanter Innenbereiche dürfen bebaut werden, dass heißt sie sind für Bauvorhaben zulässig. Ist ein Bebauungsplan nach den Re...
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der Teil des Gemeindegebiets, auf dem nach den Vorschriften des Baugesetzbuches in der Regel gebaut werden darf. Zum Innenbereich gehören die Gemeindegebiete, die von einem Bebauungsplan umfasst werden und alle geschlossenen, zusammenhängend bebauten Ortsteile, auch wenn sie vereinzelte Baulücken aufweisen; die Gemeinde darf diese gesc...
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https://www.wissen.de//lexikon/innenbereich
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