ist das Recht der unkörperlichen, geistigen Rechtsgüter. Es gewinnt erst im Laufe der Neuzeit an Bedeutung. Seine bekannteste Ausprägung ist das Urheberrecht.Klippel, D., Historische Wurzeln und Funktionen, ZNR 1982, 132 Gefunden auf https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html