[Achtung: Schreibweise von 1811] Huren, verb. reg. neutr. mit dem Hülfsworte haben, in den harten und niedrigen Sprecharten. 1) In der engsten Bedeutung, seinen Leib um Gewinstes willen andern Preis geben, von dem weiblichen Geschlechte. 2) Einer Person unehelich beywohnen, sich fleischlich mit ihr vermischen, wo es von bey...
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