[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Holzmesser, des -s, plur. ut nom. sing eine verpflichtete Person, welche das Brennholz in das gehörige Klaftermaß setzet; ein vereidigter Holzsetzer, oder Holzleger, im Clevischen ein Holzrichter. Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009132_3_3_3164