
Ein Holzgericht war im Spätmittelalter und der Neuzeit ein Gericht über Holz- oder Forstangelegenheiten und Nutzungsrechte der Markgenossen an einem Markwald. Es wurde auch Forstgericht, Waldgericht, Markgericht, Holzdinge, Holting, Hölting oder Holzgedinge genannt. In den westfälischen Holzmarken saß der Holzgraf oder der Grundherr der Mark ...
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Holzgericht (mhd. waltgedinge, holzdinc). Ländliches, später auch städtisches Niedergericht zur Verwaltung der genossenschaftlichen (städtischen) Wälder, zur Rechtssetzung und zur Ahndung von Baumfrevel und Markfrevel. Wichtigste Verhandlungsgegenstände waren Waldmast und -weide, Waldfeldbau und...
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