[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Hof-Medicus, des -Medici, plur. die -Medici, ein Medicus, oder Arzt, welcher für den Hof, und in engerer Bedeutung, für die Hofleute bestimmt ist; in welchem letztern Falle er dem Leib-Medico, welcher die Herrschaft selbst besorget, entgegen stehet; der Hofarzt, ehedem der Burgarzt.
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